Anmeldeformular
Bitte beachten:
- Es ist nur die neueste Version des Anmeldeformulars zu verwenden!
- Alle relevanten Registerkarten und aller Felder darin (z.B. auch die digitale Unterschrift) sind auszufüllen!
- Die Excel-Datei sollte umbenannt werden, z.B. in „R26.Vereinsame“ oder „K26.Vereinsname„. Der Betreff der E-Mail, an der die Anmeldung angehängt wird, hat diesen Dateinamen ebenfalls als Betreff zu führen. Für beide Fastnachtsumzüge sind separate Anmeldungen auszufüllen und separate E-Mails zu versenden!
- Es sind alle Hinweise zu beachten: siehe Registerkarten „Anmeldehinweise und Bedingungen“ sowie die Zugordnung und TÜV-Vorgaben.
- Ist ein Motivwagen vorgesehen, ist dieser in der Registerkarte „Motivwagen“ näher zu beschreiben. Ein Foto des Motivwagens oder zumindest einer Skizze ist der E-Mail zur Einreichung der Anmeldung anzuhängen.
- PDF-Dateien oder eingescannte Anmeldungen sind zu vermeiden.
Anmeldefrist
16. Januar 2026
Änderungen (Kontakt, Ansprechpartner/in, …):
Solltet ihr nicht mehr Ansprechperson eines Vereins oder einer Gruppe sein, teilt mir bitte dies und eine aktuelle Ansprechperson mit, dann werde ich unseren Verteiler aktualisieren. Gerne dürft ihr diese E-Mail auch an die entsprechenden Zuständigen weiterleiten.
Nachträgliche Änderungen sind zu vermeiden – außer es handelt sich um KFZ-Kennzeichen oder Fahrer. Diese sind an der Generalbesprechung spätestens final mitzuteilen.
Teilnahmebedinungen:
Die Zugordnung und die Vorgaben es TÜV-Hessen zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen ist zu beachten.
An dieser Stelle weisen wir vorab bereits auf folgendes hin:
- Musikbeschallung „vom Band“ über eigene Musikanlagen ist zu unterlassen, außer es wird vorher beim RoMo-Ausschuss beantragt, wobei eine Playlist für die GEMA übermittelt und eine Kostenbeteiligung für die anfallenden GEMA-Gebühren vereinbart werden muss.
- Eigene Moderation auf den Wägen über Lautsprecher ist zu reduzieren.
- Live-Musik durch Verstärker ist angemessen anzupassen.
- Es ist für ausreichend Sicherheitspersonal (Radsicherung u.ä.) zu sorgen, welches striktes Alkoholverbot hat.
- Konfetti- und Luftschlangen-Kanonen sind nicht auf Personen oder in Gebäude zu richten.
- Jeder Verein / Jede Gruppe hat mindestens ein Person „Gruppenlotse“ über die Anmeldung namentlich und mit Handynummer zu melden, welche an der Spitze des Vereins / der Gruppe mit Warnweste (am besten in der Farbe Organge) läuft, die Zugnummer träft und stets Ansprechperson für die Marschäulenbegleitungen des Randstaatenstammtisches sind.
Regelung der Warnwesten: Rot = RoMo-Ausschuss | Neon-Gelb = Marschsäulenbegleitungen | Orange = Gruppenlotsen - Glasflaschen sind nur auf Motivwägen erlaubt. Die Weitergabe von Glasflaschen an Mitlaufende und Glasflaschen innerhalb von Fußgruppen ist nicht erlaubt.
- Auf/bei jedem motorisierten Fahrzeug oder Gerätschaften ist ein 6kg ABC-Pulverfeuerlöscher mitzuführen. Der Instandhaltungszeitraum ist einzuhalten (siehe Prüfmarke).
Generalbesprechung
Dienstag, 10. Februar 2026
im Kolpinghaus Fulda
Hierzu erfolgt dann eine separate Einladung nach eingegangen Anmeldungen.
Die Teilnahme einer Vertretung jedes Vereins / jeder Gruppe ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem der Fastnachtsumzüge. Im besten Fall sollte der Gruppenlotse ebenfalls die Generalbesprechung besuchen.
Aufwandsumlage
Aufwandsumlage von 33,33 €
In der Anmeldung sind die Registerkarten „Vereinsangaben“ und „Aufwandsumlage“ vollständig auszufüllen.
Die Aufwandsumlage beträgt 33,33 € pro Verein / Gruppe. Hierfür wird durch das Ausfüllen und Absenden der Anmeldung ein einmaliges SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilt.
Alternativ zur Aufwandsumlage kann auch eine Spende in Mindesthöhe von 66,66 € erfolgen, worauf wir gerne einen RoMo-Orden verleihen und eine Spendenquittung ausstellen.

